Allgemeines
Welche Dienstplan-Dateiformate kann ich hochladen?
Sie können Flugstundenübersichten aus Netline/Crew (z.B. Lufthansa, Eurowings, Condor, Aero Logic, etc.) als Original-PDF hochladen. Andere Formate sind aktuell nicht unterstützt. Falls Sie ein anderes Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte – wir prüfen gerne, ob eine Umsetzung möglich ist.
Wir verwenden ausschließlich die Flugstundenübersicht, da sie die relevanten Daten für die Auswertung enthält. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Warum wird nur die Flugstundenübersicht ausgewertet und nicht der CAS-Plan?“.
Welche Informationen werden aus den hochgeladenen Dateien ausgewertet?
Wir werten jede einzelne Zeile aus der Tabelle aus, darunter Flüge (mit Zeiten und Zielen), Bodenereignisse und Layover.
Die personenbezogenen Daten aus dem Dateikopf werden nach dem Hochladen sofort verworfen und nicht gespeichert. So bleiben Ihre persönlichen Informationen geschützt.
Muss ich mich für die Nutzung im Firmenportal identifizieren?
Nein, es erfolgt keine Anmeldung im Firmenportal. Sie laden Ihre Flugstundenübersichten direkt hoch und werten sie anschließend aus.
Wie sicher sind meine hochgeladenen Daten?
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und direkt nach dem Hochladen verarbeitet. Personenbezogene Daten werden sofort gelöscht und nur die für die Auswertung notwendigen Informationen gespeichert. Ihr Account-Passwort wird selbstverständlich ebenfalls verschlüsselt gespeichert.
Welche Daten muss ich zusätzlich bereitstellen?
Für die Auswertung benötigen wir einige zusätzliche Angaben, wie z.B.:
- Geplante Zeiten für Briefing und Debriefing
- Ihre Homebase
- Anreisezeiten und -distanzen
Wie funktioniert die Auswertung meiner Dienstplandaten?
- Wir analysieren alle Dienstplan-Ereignisse und fassen mehrere Flüge an einem Tag zusammen.
- Anschließend berechnen wir, welcher Spesensatz für die Arbeitsstage zur Anwendung kommt.
Wie werden meine Auswertungsergebnisse angezeigt?
Ihre Ergebnisse werden übersichtlich in mehreren Abschnitten dargestellt:
- Zusammenfassung, aus der Sie die Daten direkt in die Steuererklärung übertragen können
- Monatliche Übersicht
- Übersicht aller Fahrten
- Aufstellung nach Ländern und Spesensätzen
- Detaillierte Tagesauflistung
So behalten Sie stets den Überblick über alle relevanten Daten.
Welche Auswertungsmöglichkeiten habe ich als Shuttler?
Als Shuttler können Sie folgende Fälle auswerten:
- Anreise am Vortag bei frühem Dienstbeginn
- Rückreise am Folgetag bei später Ankunft
- Übernachtungen in der Nähe des Einsatzortes, wenn sich eine Heimreise nicht lohnt
Diese Optionen werden entsprechend bei der Auswertung berücksichtigt.
Warum wird nur die Flugstundenübersicht ausgewertet und nicht der CAS-Plan?
Für die steuerliche Auswertung sind ausschließlich die tatsächlichen Dienstzeiten relevant. Die Flugstundenübersicht enthält die exakten Flugzeiten, während der CAS-Plan nur die geplanten Einsätze und Airports abbildet.
Verspätungen zwischen Dienstbeginn und erstem Flug sind in der Flugstundenübersicht nicht enthalten, was jedoch meist keine Auswirkungen auf die Spesensätze hat, da dies nur bei Dienstbeginn relevant ist. Außerdem sind laut deutschem Steuergesetz nur die Überschreitungen der 8h- und 24h-Grenzen für die Spesenhöhe relevant. Fordert das Finanzamt Belege für ihre Arbeitstage an, so sollten ebenfalls die Flugstundenübersichten vorgelegt werden. Daher lohnt es sich in jedem Fall, diese aus dem Arbeitgeberportal herunterzuladen und aufzubewahren.
Was kann ich tun, wenn ich einen Fehler in der Auswertung vermute?
Falls Sie einen Fehler in Ihrer Auswertung bemerken oder vermuten, kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter kontakt@wingtax.de. Wir prüfen Ihr Anliegen schnellstmöglich.
Steuer
Wie und wo gebe ich die Auswertungsergebnisse an?
Sie können die Auswertungsergebnisse direkt in Ihrer Steuererklärung angeben. Wir geben Ihnen Hinweise zu den entsprechenden Zeilen in den Formularen in ELSTER und zur Bezeichnung in WISO Steuer von :buhl, damit Sie die Werte korrekt übertragen können.
Bitte beachten Sie, dass der Hinweis zu WISO Steuer von :buhl nur online zu finden ist.
Benötige ich zusätzliche Steuerprogramme für die Auswertung?
Wingtax.de bietet nur Funktionen für die Auswertung Ihrer Dienstpläne im Hinblick auf Spesen, Fahrtkosten, Reinigungskosten und Trinkgeldern an.
Zur Berücksichtigung Ihrer steuerrechtlichen Gesamtsituation kann jedoch die Nutzung zusätzlicher Steuerprogramme oder zusätzlich die Beauftragung eines Steuerberaters sinnvoll sein.
Wie wird der vom Arbeitgeber erstattete Verpflegungsmehraufwand berechnet?
In der Regel zahlt der Arbeitgeber Ihnen Spesen. Ein Teil davon ist bereits steuerfrei und darf dementsprechend nicht erneut zur Steuerminderung verwendet werden.
Hierfür stellt der Arbeitgeber Ihnen eine entsprechende Abrechnung aus. Bei Lufthansa ist dies beispielsweise die "Streckeneinsatz-Abrechnung". Diese enthält sowohl den gezahlten Betrag, als auch den steuerfrei erstatteten Anteil. Sie müssen die Werte voneinander abziehen und dann monatsweise addieren. Den so ermittelten Betrag geben Sie dann ebenfalls in Ihrer Steuererklärung an.
Das Vorgehen ist hier am Beispiel einer Streckeneinsatz-Abrechnung der Lufthansa veranschaulicht:

Berechnet wird dann für jeden Monat separat: Wert A - Wert B - Wert C.
Für das obige Beispiel also:
Dies ist entsprechend für alle Monate durchzuführen und die Ergebnisse zu addieren.
Das Endergebnis ist dann in der Steuererklärung bei „Steuerfreie Erstattungen für Pauschalen für Verpflegung“ anzugeben.
Wie berechne ich meine Reinigungskosten?
- Ermitteln Sie aus der hier verlinkten Tabelle Ihre individuellen Kosten pro kg Wäsche.
- Laut Verbraucherschutz sind eine Beladung Koch/Buntwäsche 5kg, pflegeleichte Wäsche 2,5 kg. Teilen Sie Ihre Kosten also entweder durch 5 oder 2,5.
- Pro Waschgang passen in der Regel 5-6 Hemden/Blusen. Dividieren Sie also Ihre Kosten durch die Anzahl der Hemden/Blusen.
- Der ermittelte Betrag sind Ihre Reinigungskosten pro Hemd/Bluse bwz. pro Arbeitstag.
Beispiel Einpersonen-Haushalt:
- Pflegeleichte Wäsche 0,88 € + Kondenstrockner 0,55 € + Bügeln 0,07 € = 1,50 € pro kg
- Pro Waschgang: 1,50 € × 2,5 kg = 3,75 €
- Pro Hemd/Bluse: 3,75 € / 6 Hemden = 0,63 € pro Hemd
Da die Verbraucherschutzwerte aus dem Jahr 2002 stammen, kann man bei einer erwarteten Kostensteigerung von 2 % pro Jahr bis 2026 (24 Jahre) mit dem Faktor 1,0224 ≈ 1,58 multiplizieren. Im Beispiel: 0,63 € × 1,58 ≈ 1,00 € pro Hemd/Arbeitstag. Diesen Betrag tragen Sie dann in die Einstellungen ein.
Kann ich die Kosten für die Auswertung ebenfalls von der Steuer absetzen?
Ja, die Kosten für die Auswertung können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Als Nachweis dient Ihnen die Rechnung, die Sie nach dem Kauf erhalten.
Rund um die Zahlung
Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
Sie können Ihre Auswertung bequem per Stripe bezahlen. Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten sowie PayPal.
Wie oft darf ich ein gekauftes Auswertungsjahr erneut auswerten?
Nach dem Kauf eines Auswertungsjahres können Sie die Auswertung für dieses Jahr beliebig oft durchführen. Für vorherige Jahre ist die Auswertung kostenfrei möglich.
Können mehrere Personen eine einzelne gekaufte Auswertung gemeinsam nutzen?
Nein, jede Person benötigt eine eigene Lizenz für die Auswertung. Gemeinsame Nutzung einer Lizenz ist nicht möglich.
Besondere Fälle & Berechnungshinweise
Bekomme ich Spesen für Simulator, wenn dieser außerhalb der Homebase stattfindet?
Ja, grundsätzlich können Sie Spesen für Simulator-Tage außerhalb der Homebase erhalten, sofern Ihre Abwesenheit mehr als 8 Stunden beträgt. Da Simulator-Einsätze in der Flugstundenübersicht nicht korrekt dargestellt werden, müssen Sie diese manuell eintragen, damit sie bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Wann wird eine Hotelübernachtung bei einem Layover berücksichtigt?
Eine Hotelübernachtung wird immer am zweiten Tag eines Layovers angesetzt. Das bedeutet: Am ersten Tag erfolgt keine Übernachtung, am zweiten Tag wird eine Hotelübernachtung berechnet. Am letzten Tag eines mehrtägigen Einsatzes ist daher ebenfalls eine Hotelübernachtung eingetragen.
Wieso zählt ein Simulator nicht als Arbeitstag?
Die Arbeitstage sind nur für die Berechnung der Reinigungskosten relevant. Da im Simulator in der Regel keine Uniform getragen wird, zählt dieser nicht als Arbeitstag und es werden keine Reinigungskosten angesetzt.
Hinweise für Steuerberater
Als Steuerberater können Sie die Auswertung genauso nutzen wie Einzelpersonen. Für jeden Mandanten muss eine eigene Auswertung erworben werden.
Wenn Sie viele Mandanten vertreten, bieten wir Ihnen gerne eine Volumenlizenz mit Preisvorteilen an. Wir sind auch an Kooperationen interessiert – kontaktieren Sie uns bei Interesse unter kontakt@wingtax.de.